Die eFlipchart AG (nachfolgend „eFlipchart“) entwickelt internetgestützte Dialogsysteme („Produkte“) und vertreibt über das Lizenz-Portal www.LiveNet24.de direkt und indirekt an Selbst-Anwender („Lizenznehmer“). Nutzung und Überlassung dieser Namenslizenzen unterliegen nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen eFlipchart und solchen Lizenznehmern, die im Sinne von § 14 BGB gewerblich tätig sind.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nicht, auch wenn eFlipchart ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 eFlipchart ist berechtigt, die AGB zu ändern. Der Lizenznehmer wird in einem solchen Fall per E-Mail über die Änderung infor-miert. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen, binnen eines Monats der Änderung der AGB zu widersprechen. Widerspricht der Lizenznehmer nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen fort. Im Falle des Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis unter den ursprünglichen AGB fortgeführt, eFlipchart ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Der Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und eFlipchart kommt schriftlich durch Unterzeichnung des Vertragsangebots zustande bzw. elektronisch durch Anmeldung und Bestätigungsmail, es sei denn eFlipchart widerspricht der Annahme binnen 7 Tagen in Schriftform.
2.3 eFlipchart ist berechtigt, Anmeldungen, Bestellungen oder Lizenznehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen (s. hierzu auch 9.3).
2.4 Der Vertrag hat eine Laufzeit von mind. 6 Monaten. Er verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
2.5 Der Lizenznehmer hat jederzeit das Recht, während der Laufzeit des Vertrages auf ein leistungsfähigeres Produkt der eFlipchart zu wechseln. Ein Wechsel auf ein kleineres ist nur am Ende der Laufzeit möglich.
2.6 Der Leistungsumfang der eFlipchart ist in allgemein zugänglichen Beschreibungen im Internet benannt oder wird in Form „Besonderer Geschäftsbedingungen für das jeweilige Produkt“ ausgehändigt. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.7 eFlipchart verpflichtet sich, bei einem 24 Stunden Betrieb täglich eine Verfügbarkeit der Software von 97% bezogen auf ein Kalenderjahr zu gewährleisten. In den drei Prozent der Nicht-Verfügbarkeit sind Wartungszeiten für Soft- und Hardware-Updates inbegriffen.
3. Pflichten des Lizenznehmers
3.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, richtige und unmissverständliche Angaben zu seiner Identität bzw. der seines Unternehmens zu machen.
3.2 Der Lizenznehmer versichert, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an den über die Produkte der eFlipchart gesendeten Inhalten ist; jedenfalls stellt er eFlipchart von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen eFlipchart wegen der Verletzung eigener Rechte anstrengen.
3.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, auf seinen Websites nur solche Inhalte darzustellen bzw. über die Produkte der eFlipchart zu verbreiten, die weder…
Zuwiderhandlung berechtigt eFlipchart zu außerordentlicher Kündigung und Sperrung des Zugangs bzw. Werbeeintrags (s. auch 9.3).
3.4 Der Lizenznehmer versichert, dass er die für die Funktionsfähigkeit einzelner Produkte notwendigen Skripte auf eigene Kosten und in angemessenem Zeitraum in seine Programme integriert. eFlipchart haftet nicht für verzögert oder nicht sachgemäß implementierte Skripte.
3.5 Mit dem Nutzungsvertrag erhält der Lizenznehmer zugleich Zugriff auf die jeweiligen Community-Funktionen. U.a. kann er Zugangsnamen und Passwörter wählen, vorausgesetzt, dass diese nicht bereits vergeben sind. Für die Geheimhaltung der von ihm vergebenen Kennwörter ist der Lizenznehmer allein verantwortlich. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltung die Benutzung von eFlipchart Software durch Dritte möglich, trägt der Lizenznehmer den durch die Verletzung entstehenden Schaden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Die berechtigten Nutzer des Lizenznehmers haben Zugang zu den Lizenznehmer-Einstellungen. Der Lizenznehmer pflegt die Zugangsrechte und Inhalte eigenverantwortlich.
4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Für die
Vergütung sind mit dem Lizenznehmer Preise entweder individuell vereinbart
ergeben sich aus bei Abschluss des Vertrags gültigen Preislisten der eFlipchart.
Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Umsatzsteuer.
4.2 Sogenannte
Flatrates sind im Voraus ohne Abzüge zahlbar. Die Abrechnung erfolgt dabei
jeweils für 3 Monate. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Lastschriftverfahren.
Der Lizenznehmer hat der eFlipchart bei Vertragsschluss eine entsprechende
Einzugsermächtigung zu erteilen.
4.3 Widerruft der Lizenznehmer seine Einzugsermächtigung kommt dies einer fristgemäßen
Kündigung gleich. Sofern eine Abbuchung aus Gründen scheitert, die der
Lizenznehmer zu vertreten hat, hat er die Mehrkosten zu tragen, die eFlipchart
entstehen.
4.4 Verursachungsorientierte
Abrechnungen erfolgen in Form monatlicher Rechnungslegung.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist eFlipchart berechtigt, den fortgesetzten Bezug der Leistungen der eFlipchart, insbesondere den Zugang zur Datenbank, zu sperren. Zusätzlich zu etwaigen Mehrkosten gemäß 4.4 hat der Lizenznehmer während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB (8% über dem Basiszinssatz) zu verzinsen.
4.6 Nach erfolgloser Fristsetzung ist die eFlipchart berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen (s. hierzu auch 9.3). Der Zahlungsanspruch gemäß 4.4 und 4.5 bleibt hiervon unberührt.
4.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Lizenznehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von eFlipchart anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
4.8 Die Nichtinanspruchnahme von Vertragsleistungen durch den Lizenznehmer befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
4.9 Sofern
die Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen
steigen, ist eFlipchart berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Lizenznehmern
weiterzugeben. Sie sind Lizenznehmern mindestens acht Wochen vor deren
Wirksamwerden per E-Mail anzukündigen. Der Lizenznehmer wird auf die
Möglichkeit hingewiesen, binnen gleichen Zeitraums das Vertragsverhältnis
außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Lizenznehmer nicht, gelten die
Preisänderungen als genehmigt und das Nutzungsverhältnis wird zu den geänderten
Bedingungen fortgesetzt.
5. Schutzrechte
5.1 Sämtliche Rechte an dem Lizenznehmer zur Nutzung überlassener oder ihm bereitgestellter Produkte verbleiben ausschließlich bei eFlipchart oder ihren Lizenzgebern.
5.2 Das Nutzungsrecht beginnt mit vollständiger Bezahlung der für die Überlassung geschuldeten Vergütung. eFlipchart verpflichtet sich jedoch unabhängig von einer erfolgten Bezahlung, für die Dauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung darauf zu verzichten, Unterlassungsansprüche gegen eine vertragskonforme Nutzung geltend zu machen.
5.3 Es ist dem Lizenznehmern nicht gestattet, die Quellcodes oder die Software der Produkte zu verändern oder in sonstiger Weise zu manipulieren. Dem Lizenznehmer ist es ferner nicht gestattet, Warenzeichen oder sonstige geistige Eigentumsrechte nicht vertragskonform zu verwenden, diese zu ändern, zu entfernen oder zu kopieren.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1 eFlipchart verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen gemäß § 5 Satz 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
6.2 Soweit eFlipchart bei der Durchführung eines mit dem Lizenznehmern geschlossenen Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies im Auftrag des Lizenznehmers im Sinne von § 10 BDSG. eFlipchart wird dementsprechend personenbezogene Daten nur zur Durchführung des Vertrags und nur im Rahmen von Weisungen des Lizenznehmers verarbeiten oder nutzen.
6.3 Die Daten, die eFlipchart im Rahmen des Vertrages zu anderen Zwecken erhebt, speichert und nutzt sind nicht personenbezogen.
6.4 Der Lizenznehmer wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass eFlipchart seine vollständige Anschrift sowie weitere, im Laufe des Vertragsverhältnisses der eFlipchart gegenüber gemachte Angaben in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
6.5 eFlipchart ist berechtigt, die Nutzung der Internet-Services zu analysieren und zusammenfassende statistische Aussagen über das Nutzungsverhalten ihrer Lizenznehmer abzuleiten. eFlipchart kann diese Auswertungen aggregiert in Form Branchen- und nutzungsspezifischer Statistiken Dritten zur Verfügung stellen. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht.
6.6 Dem Lizenznehmern ist bekannt, dass Datenübermittlung im Internet grundsätzlich der Gefahr ausgesetzt ist, von unberechtigten Dritten zur Kenntnis genommen zu werden. Mit der Inanspruchnahme der Vertragsleistungen über das Internet nimmt der Lizenznehmer dieses Risiko bewusst in Kauf und stellt eFlipchart in Bezug auf etwaige hierdurch erlittene Schäden frei.
7. Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtung
7.1 eFlipchart leistet Gewähr dafür, dass die überlassenen Internet-Services dergestalt frei von Sachmängeln sind, dass der Lizenznehmer sie vertragsgemäß nutzen kann und daran nicht durch Rechte Dritter gehindert wird. Sachmängel, die den vertragsgemäßen Einsatz der Internet-Services nur unwesentlich einschränken, begründen keine Haftung.
7.2 eFlipchart erbringt die Gewährleistung durch Nacherfüllung, d.h. durch Beseitigung von Mängeln an der Software.
7.3 eFlipchart kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass sie dem Lizenznehmer Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen eines Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden. Der Lizenznehmer muss im Zuge der Nacherfüllung notwendige Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Funktionalität in einem ihm zumutbaren Ausmaß hinnehmen.
7.4 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Lizenznehmer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln kann der Lizenznehmer nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung gemäß 7.5 begründet ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
7.5 eFlipchart haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von eFlipchart oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden oder darauf beruhen, dass eine garantierte Beschaffenheit der Internet-Services der eFlipchart fehlt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; bei diesen haftet eFlipchart für jegliches Verschulden.
7.6 Der Lizenznehmer kann Rechte nur wegen solcher Sachmängel geltend machen, die er zuvor form- und fristgerecht gerügt hat. Schadensersatzansprüche, die auf einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung der eFlipchart beruhen, können nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Schadens nicht mehr geltend gemacht werden.
7.7 In diesem Kontext nimmt der Lizenznehmer zur Kenntnis, dass eFlipchart…
8. Höhere Gewalt
8.1 Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von eFlipchart zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Auch zählt hierzu der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. eFlipchart ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
8.2 Für den Fall, dass eFlipchart die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist der Lizenznehmer für den gleichen Zeitraum von der Vergütung befreit.
9. Kündigung
9.1 Die Regelvertragslaufzeit des Vertrages beträgt jeweils 3 Monate, sofern nicht eine andere Regelvertragslaufzeit vereinbart wurde.
9.2 Der Vertrag ist innerhalb der Regelvertragslaufzeit nicht ordentlich kündbar. Die Kündigung hat mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende zu erfolgen; sie bedarf der Textform.
9.3 Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. eFlipchart behält sich vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn…
Vorausbezahlte Entgelte werden nur im Falle einer von eFlipchart zu vertretenden außerordentlichen Kündigung zurückerstattet.
9.4 Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ist eFlipchart berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen
10. Schlussbestimmungen
10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform und müssen von eFlipchart schriftlich bestätigt werden. Dies gilt in gleichem Maße für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Die zwischen dem Lizenznehmern und eFlipchart geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitigem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN (CISG) über den Kauf von beweglichen Sachen.
10.3 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand Köln.
10.4 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit dieser Vertrag eine Lücke beinhalten sollte.
10.5 An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.
10.6 Sofern dem Lizenznehmer Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, geht die deutsche Fassung stets vor.
Köln, den 01.04.2011 Der Vorstand
Leistungspakete und Preise wie auf den betreffenden
Websites beschrieben:
http://eFlipchart.com bzw. http://Friend-Pointer.com
Ansonsten auf Anfrage.